AGB


Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AFA Folien GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche von der AFA Folien GmbH erbrachten Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgen auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen, sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der Kunde erkennt sie mit seiner Bestellung oder Auftragserteilung als verbindlich an. Diese AGB gelten auch dann, wenn die AFA Folien GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der AGB der AFA Folien GmbH nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung der AFA Folien GmbH, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung der AFA Folien GmbH, gelten die AGB der AFA Folien GmbH.

Die AGB der AFA Folien GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und der AFA Folien GmbH, ohne, dass es eines erneuten Hinweises darauf bedarf.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote oder mündliche Zusagen der AFA Folien GmbH sind freibleibend und erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der AFA Folien GmbH verbindlich. Per EDV übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtswirksam.

§ 3 Verpflichtungen zur Einhaltung von Lieferzeiten

Die AFA Folien GmbH ist zur Einhaltung von Lieferzeiten und Terminen nur verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft und vorangegangenen Geschäften ordnungsgemäß und vollständig erfüllt hat. Bestätigte Termine und Fristen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gelten vorbehaltlich der Erfüllung der Verpflichtungen von Lieferanten und Kooperationspartnern gegenüber der AFA Folien GmbH und vorbehaltlich des Ausbleibens von Hindernissen aus höherer Gewalt. Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung ist die AFA Folien GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferung

Die in der Bestellung bzw. im Verkaufsvertrag ausgewiesenen Preise sind bindend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Lieferung „frei Haus“. Die AFA Folien GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Lieferung frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrstraße und Hoffläche mit schwerem Lastzug befahren werden kann. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Empfängers die befahrbare Anfuhrstraße oder Hoffläche, haftet der Käufer für auftretende Schäden. Kosten, die durch Unbefahrbarkeit entstehen, trägt der Käufer.

§ 5 Abholung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Die in der Bestellung bzw. im Einkaufsvertrag ausgewiesenen Preise sind bindend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, für die Abholung „frei Haus“. Die Rechnungslegung der AFA Folien GmbH erfolgt auf Grundlage des Empfangsgewichts und der Qualitätseinschätzungen der AFA Folien GmbH oder eines beauftragten Dritten bei Warenabnahme. Abholtermine werden ausschließlich von der AFA Folien GmbH im eigenen Ermessen erteilt. Der Kunde wird vorab informiert.

Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderliche Einwilligung der Eigentümer zu besorgen und dem Auftragnehmer von Ansprüchen Dritten, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstückes ergeben können, freizustellen.

Darüber hinaus ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstige Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtsweg, ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages zu gestatten. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Standplatz sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstige Beanspruchungen gewachsen sind. Schließlich ist der Auftraggeber verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von Frei- und Überleitungen, unterirdischen Kabeln, Leitungen, Schäden und sonstigen Hohlräumen, oder nicht erkennbaren Hindernissen, die die Stand- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge am Einsatzort beeinträchtigen können sowie auf besondere Gefährdungslagen, die sich bei Durchführung der Kranleistungen hinsichtlich des zu bewegenden Gutes ergeben können, hat der Auftraggeber unaufgefordert hinzuweisen. Angaben und Erklärungen Dritter, der sich der Auftraggeber bei Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung bedient, gelten als eigene Erklärung des Auftraggebers.

§ 6 Weisungsbefugnisse

Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne Zustimmung des Auftragnehmers dem von ihm eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen und von den vertraglichen Vereinbarungen Art und Umfang abweichen oder dem Vertragszweck zuwider laufen.

§ 7 Haftung

Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere seine Vorbereitungs-, Hinweis- und Mitwirkungspflichten, so hat er gegenüber dem Auftragnehmer für jeden daraus entstandenen Schaden zu haften. Die Vorschriften des § 414 Abs. 2 HGB bleiben hiervon unberührt. Vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Pflichten des Auftraggebers herrühren, hat dieser den Auftragnehmer vollumfänglich freizustellen. Für den Fall der Inanspruchnahme des Auftragnehmers nach dem Umweltschadengesetz oder anderer vergleichbarer öffentlich-rechtlicher nationaler oder internationaler Vorschriften hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis in vollem Umfang freizustellen, sofern dieser den Schaden nicht vorsätzlich grob fahrlässig verursacht hat. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt für beide Parteien hiervon unberührt.

§ 8 Preise, Zahlungen und Gutscheine

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 29 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe www.basiszinssatz.de) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten werden mit € 5,00 für die erste Mahnung, € 10,00 für die zweite Mahnung und € 15,00 für die letzte Mahnung in Rechnung gestellt.

Die AFA Folien GmbH behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen auf Warenlieferungen und Dienstleistungen zu verlangen. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt, ist die AFA Folien GmbH von der Verpflichtung der Leistungsverbringung befreit.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

Die AFA Folien GmbH gewährt im Rahmen von Neufolienkäufen sog. Entsorgungsgutscheine. Die Höhe des gewährten Entsorgungsgutscheines wird auf der entsprechenden Verkaufsrechnung ausgewiesen und ist erst gültig, wenn die Neuwarenrechnung vollständig beglichen worden ist. Der Gutscheinwert wird in Tonnage ausgewiesen und gilt ausschließlich für die Abholung gebrauchter besenreiner LDPE Silofolien und/oder gebrauchter besenreine LLDPE Agrarstretchfolien grün/weiß am Standort der Neufolienanlieferung. Der Gutschein wird weder in Bargeld eingetauscht noch verzinst. Der Gutschein ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der AFA Folien GmbH übertragbar. Reicht der Wert des Gutscheines für eine Abholleistung nicht aus, so wird der darüberhinausgehende Betrag in Rechnung gestellt. Der Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr der Ausstellung einlösbar.

§ 9 Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager der AFA Folien GmbH. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versand mit der Absendung und bei Abholung mit dem Zugang der Bereitstellungsanzeige beim Kunden auf diesen über.

§ 10 Beanstandungen

Die AFA Folien GmbH haftet für etwaige Mängel der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung nur, wenn diese innerhalb von acht Kalendertagen nach Erhalt vom Kunden schriftlich gerügt werden. Die AFA Folien GmbH ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Kunden. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der AFA Folien GmbH beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Im Fall eines von der AFA Folien GmbH zu verantwortenden Lieferverzuges erfolgt eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 %-Punkt des Nettowaren- bzw. Nettodienstleistungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 10 %-Punkte des gesamten Lieferwertes.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Die AFA Folien GmbH behält sich bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem gegenwärtigen Liefervertrag sowie sämtlichen weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern und der AFA Folien GmbH die Versicherungsansprüche abzutreten.

§ 12 Datenverarbeitung

Die AFA Folien GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes gemäß Datenschutzverordnung berechtigt, im Rahmen der Auftragsabwicklung gewonnene persönliche und wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

Alle Erläuterungen zum Datenschutz befinden sich auf der folgenden Website:

www.afa-folien.de

§ 13 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der AFA Folien GmbH und dem Kunden ist der Sitz der AFA Folien GmbH.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen der AFA Folien GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese AGB sind gültig seit dem 05.2025.